Seit 1997 betreut die Kanzlei überwiegend Privatpersonen, Handwerker, Ärzte, Galeristen und andere Freiberufler sowie kleine bis mittlere Unternehmen.
Rechtsanwältin Ulrike Klein ist von Beginn an in einer Bürogemeinschaft tätig, die sich aus Spezialisten und Fachanwälten sowie Notaren zusammensetzt. Die Kollegen sind kompetente Partner, wenn es um die ergänzende Einschätzung und weiterführende Bearbeitung eines Rechtsproblems geht. Die Bürogemeinschaft besteht aus Rechtsanwältin Svenja Schmidt-Bandelow, Rechtsanwalt Elmar Hörnig, Rechtsanwalt Nima Armin Daryai sowie den Rechtsanwälten und Notaren Viktoria Lokau und Timothy Manquen.
