DAMIT SICH DIE BEITRÄGE LOHNEN
Die Kanzlei Klein hilft Ihnen, Ihre Ansprüche gegen Versicherungsunternehmen durchzusetzen. Es sind viele Fälle denkbar:
Durch einen Unfall sind Sie invalide, Ihre private Krankenversicherung übernimmt die Behandlungskosten nicht, Ihre Lebensversicherung kündigt die private Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung, das Krankentagegeld wird eingestellt, weil sie angeblich noch Ihrem Beruf nachgehen, in Ihre Wohnung wurde eingebrochen und die Hausratversicherung beruft sich auf grobe Fahrlässigkeit, Sie müssen Ihre Betriebshaftpflichtversicherung in Anspruch nehmen, weil Sie einen Schaden verursacht haben etc..

 

BEI BERUFSUNFÄHIGKEIT GEHT ES UM DIE FINANZIELLE EXISTENZ
Immer mehr Menschen leiden unter lang andauernden Erkrankungen, die häufig in der Berufsunfähigkeit enden. Sie sind dann auf staatliche Leistungen oder die private Vorsorge angewiesen.

Bei privat Versicherten gilt: Selbst die Berufsunfähigkeitsversicherung ist keine Sicherheit, denn hier kann im Krankheitsfall der Rücktritt oder die Kündigung drohen, weil bereits im Antrag angeblich falsche oder unvollständige Angaben gemacht wurden. Spätestens bei diesem Vorwurf müssen Sie einen Anwalt aufsuchen. Noch besser, Sie füllen den Antrag gleich mit der Anwältin aus, denn an Ihren ersten Angaben werden Sie gemessen.

Um die Frage einer 100-prozentigen Arbeitsunfähigkeit wird beim Krankentagegeld häufig erbittert gestritten. Sind Sie selbständig tätig, macht Ihnen die Versicherung oft abenteuerliche Vorschläge, wie Sie Ihren Betrieb angeblich umorganisieren und noch aufsichtsführende Tätigkeiten ausüben könnten. Vorsicht: Schon Akquisetätigkeit kann ein Beweis dafür sein, dass Sie nicht zu 100 Prozent arbeitsunfähig sind. Versicherungen verschaffen sich Informationen durch Detekteien, deren Kosten Sie auch noch übernehmen sollen. Ist erst einmal Berufsunfähigkeit festgestellt, wird das Krankentagegeld eingestellt, häufig eine existentielle Bedrohung.

 

BEHANDLUNGSFEHLER TUN DOPPELT WEH

Rechtsanwältin Ulrike Klein verhandelt für Sie mit den Versicherungen der Krankenhäuser oder Ärzte im Falle eines Behandlungsfehlers. Sie versucht immer eine zügige Einigung über die Höhe des Schmerzensgeldes mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung herbeizuführen und einen Prozess zu vermeiden.