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FAMILIENRECHT

EINE EINVERNEHMLICHE LÖSUNG HAT ABSOLUTE PRIORITÄT
Nach einer Trennung hat der sozial Schwächere häufig Existenzängste, die sich aber meistens als unbegründet herausstellen. Auch der vermeintlich Stärkere braucht Rat, da er nicht alles verlieren oder zu viel zahlen möchte. Wenn es um das Sorge- und Umgangsrecht geht, gibt es nur ein Ziel, den elterlichen Konflikt im Interesse der Kinder zu entschärfen. 

Auch nichteheliche Lebensgemeinschaften müssen sich im Falle einer Trennung auseinandersetzen, müssen Vermögen und Hausrat teilen sowie Vereinbarungen zum Kindesunterhalt treffen, hier sind andere Regeln als bei Ehepaaren zu beachten.

Jenseits der gesetzlichen Regelungen gibt es für Ehepaare und nichteheliche Lebensgemeinschaften unzählige Möglichkeiten, sich individuell und ohne langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen über den Unterhalt und vieles mehr zu einigen. Frau Rechtsanwältin Klein nimmt sich die Zeit, mit Ihnen zu erarbeiten, was sie wirklich wollen und wie sich dies am besten rechtlich absichern lässt. Wir empfehlen gegebenenfalls die passenden Notare zur Beurkundung der Vereinbarungen. 

LÖSUNG: EINVERNEHMLICHE SCHEIDUNG
Konnten Ehepaare nach einer Trennung alle Fragen einvernehmlich regeln, was häufig vorkommt und auch ohne Anwalt möglich sein kann, fehlt in der Regel nur noch die Scheidung. Den Scheidungsantrag kann nur ein Anwalt stellen, trotzdem kann die Scheidung ganz harmonisch und unkompliziert ablaufen. Frau Rechtsanwältin Klein kann zwar auch bei einer einverständlichen Scheidung nur einen Ehepartner und nicht beide vertreten, ist aber gerne bereit mit dem jeweils anderen ein vertrauensvolles Verhältnis aufzubauen und gegebenenfalls Fragen zu beantworten. Ein weiterer Anwalt ist dann oft entbehrlich und spart Gebühren. Bitte fragen Sie nach den Gebühren für eine einvernehmliche Scheidung. 

EIN THEMA, DAS GROß IM KOMMEN IST: ELTERNUNTERHALT
Was vielen erst bewusst wird, wenn die Eltern auf Sozialhilfe angewiesen sind, weil die Heimkosten das Einkommen übersteigen: Auch Kinder haben Unterhalt für ihre Eltern zu leisten. Das Sozialamt macht den Unterhaltsanspruch für die Eltern geltend, fordert Auskünfte zum Einkommen und Vermögen und erstellt Berechnungen, die es sich immer lohnt, überprüfen zu lassen. Schon eine Altersvorsorge des Unterhaltspflichtigen, die nachträglich anerkannt wurde, kann den Unterhaltsanspruch deutlich reduzieren.