Hier finden Sie uns
Hardenbergstr. 19, 10623 Berlin
Tel. 030 – 85 96 25 70 | Fax 030 – 851 59 51
info@ra-ulrikeklein.de
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Mo. bis Do. 10:00 bis 18:00 Uhr
Fr. 10:00 – 14:00 Uhr
Und nach Vereinbarung
Herzlich willkommen in der Rechtsanwaltskanzlei Klein. Die Kanzlei besteht seit 1997. Seit vielen Jahren bin ich auf das Familienrecht und das Versicherungsrecht spezialisiert.
Als Fachanwältin für Versicherungsrecht und für Familienrecht lege ich besonderen Wert auf eine verständliche, offene und vertrauensvolle Betreuung, immer mit dem Ziel, eine Streitigkeit schnell beizulegen. Ich versuche, eine außergerichtliche Einigung zu fördern und langwierige Prozesse zu vermeiden.
Rufen Sie an, wenn Sie rechtlichen Rat oder eine anwaltliche Vertretung benötigen. Sie werden in aller Regel mit mir persönlich verbunden und erhalten kurzfristig einen Beratungstermin.
EINE EINVERNEHMLICHE LÖSUNG HAT ABSOLUTE PRIORITÄT
Nach einer Trennung hat der wirtschaftlich schwächere Partner häufig Existenzängste, die aber meist unbegründet sind. Auch der vermeintlich stärkere Partner braucht Rat, da er nicht alles verlieren oder zu viel zahlen möchte. Schon in einem ersten Gespräch kann ich viele Sorgen nehmen. Ich versuche zu vermitteln, solange dies sinnvoll ist. Wenn Sie Kinder haben und sich um das Sorge- und Umgangsrecht streiten, gibt es nur ein Ziel: Im Interesse der Kinder fair verhandeln. Im Zuge der Trennung müssen zahlreiche rechtliche Fragen geregelt werden. Das Gesetz sieht dies so vor. Häufig ist man damit vollkommen überfordert. Mit einer Internetrecherche und dem Rat von Freunden und der Familie ist Ihnen aber noch lange nicht rechtlich geholfen. Ich unterstütze Sie dabei, eine Ihren Interessen entsprechende Trennungs- bzw. Scheidungsfolgenvereinbarung zu treffen.
GUTER RAT: SCHNELLE UND KOSTENGÜNSTIGE SCHEIDUNG
Sinnvoll ist der Abschluss einer Vereinbarung vor dem Scheidungsverfahren, aber auch während des laufenden Scheidungsverfahrens kann man sich noch einigen und die getroffenen Regelungen im Scheidungstermin protokollieren lassen. In der Regel wird es im Vorfeld der Scheidung zur Beurkundung einer notariellen Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung kommen, die für beide Seiten Planungssicherheit bedeutet und das Scheidungsverfahren abkürzt. Nach einer Vereinbarung ist die Scheidung schnell und weniger belastend. Ich kann auch bei einer einvernehmlichen Scheidung nur einen Ehepartner und nicht beide vertreten, bin aber gerne bereit, die Fragen des anderen zu beantworten, sofern er nicht anwaltlich vertreten ist. Ein weiterer Anwalt ist dann oft entbehrlich und spart Kosten. Bitte fragen Sie nach den Gebühren für eine einvernehmliche Scheidung.
EIN THEMA, DAS IMMER MEHR MENSCHEN BEWEGT: ELTERNUNTERHALT
Nicht alle wissen, dass nach dem Gesetz auch Kinder für ihre Eltern Unterhalt zu zahlen haben, wenn deren Altersversorgung nicht für die Heimkosten ausreicht. Die Eltern erhalten dann zwar Sozialhilfe, die in der Regel sogar das Heim beantragt hat. Das Sozialamt macht aber den Unterhaltsanspruch der Eltern geltend und fordert von den Kindern Auskunft zu deren Einkommen und Vermögen. Mit rechtzeitigen vermögensrechtlichen Entscheidungen kann man sich vor Unterhaltsansprüchen schützen. In jedem Fall lohnt es sich, die Berechnung des Sozialamtes durch einen Anwalt überprüfen zu lassen und einkommensmindernde Tatsachen vorzubringen. Das Beratungsgespräch zahlt im Allgemeinen die Rechtsschutzversicherung.
Der Begriff Online-Scheidung kann etwas irreführend sein: Die eigentliche Scheidung wird in Deutschland weiterhin persönlich vor dem Familiengericht ausgesprochen – eine rein digitale Scheidung ist rechtlich nicht möglich.
Was Online-Scheidung in diesem Zusammenhang bedeutet: Der gesamte Ablauf bis zum Scheidungstermin – also die Kommunikation, die Unterlageneinreichung sowie die Beauftragung – kann ohne persönlichen Besuch per E-Mail, Post, Telefon oder Fax erfolgen.
WANN IST EINE ONLINE-SCHEIDUNG SINNVOLL?
Eine Online-Scheidung ist besonders dann sinnvoll, wenn:
Dafür genügt es, wenn nur eine Partei eine Rechtsanwältin beauftragt. Die andere Partei muss dem Antrag lediglich zustimmen. Eine Vertretung beider Eheleute durch denselben/dieselbe Anwalt/Anwältin ist gesetzlich nicht zulässig – bei einer einvernehmlichen Scheidung ist eine zweite anwaltliche Vertretung jedoch nicht erforderlich. In diesem Fall teilen sich die Eheleute häufig die Kosten des Scheidungsverfahrens.
SO FUNKTIONIERT DIE ONLINE-SCHEIDUNG MIT MIR:
1. Formular ausfüllen: Sie können das Scheidungsformular auf Ihrem Bildschirm ausfüllen und direkt elektronisch übermitteln.
2. Vertrauliche Bearbeitung: Ihre Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Das Formular dient ausschließlich der internen Bearbeitung und wird nicht automatisch an das Gericht weitergeleitet.
3. Kontaktaufnahme: Die weitere Kommunikation erfolgt auf Wunsch per E-Mail, Telefon oder Post. Ein persönlicher Termin in meiner Kanzlei in Berlin ist nicht erforderlich.
DER VERSICHERUNGSFALL KRANKHEIT
Immer mehr Menschen leiden unter andauernden – überwiegend psychischen – Erkrankungen, die häufig in der Berufsunfähigkeit enden. Leider gibt es keine Garantie dafür, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung dann auch tatsächlich leistet. Der Antrag auf die Ihnen zustehende Berufsunfähigkeitsrente kann dazu führen, dass die Versicherung den Rücktritt erklärt oder den Vertrag sogar anficht, weil Sie bei Vertragsschluss angeblich falsche oder unvollständige Angaben zur Gesundheit gemacht hätten. Dieser Vorwurf ist nicht leicht zu entkräften. Spätestens jetzt müssen Sie sich anwaltlich vertreten lassen. Ich rate Ihnen schon beim Ausfüllen der Formulare für den Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente meine Hilfe in Anspruch zu nehmen. Schon hier kann man Fehler machen und an Ihren ersten Angaben hält man Sie fest. Fachanwaltlichen Rat brauchen Sie auch, wenn Sie Leistungen aus der Krankentagegeldversicherung erhalten und nach einer Begutachtung für berufsunfähig erklärt werden, weil Sie eine schlechte gesundheitliche Prognose hätten. Die Zahlung des Krankentagegeldes wird dann in den nächsten drei Monaten eingestellt. Sie wird auch dann eingestellt, wenn Sie angeblich nicht mehr zu 100 % arbeitsunfähig sind. Hier hat die Versicherung häufig andere Ansichten als Sie oder Ihr Arzt. Vorsicht: Schon Akquisetätigkeiten eines Selbstständigen können angeblich ein Beweis dafür sein, dass keine 100 %ige Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Versicherungen verschaffen sich Informationen durch Detekteien, deren Kosten Sie auch noch übernehmen sollen. Dagegen können Sie sich nur mit anwaltlicher Hilfe wehren.
SCHÄDEN RUND UM WOHNUNG UND HAUS
In Berlin wird tagtäglich eingebrochen. In der Regel werden Wertsachen und Bargeld gestohlen. Es gibt viele Gründe, warum die Hausratversicherung dann gar nicht oder nur einen Teil der Entschädigung leistet. Die Versicherung argumentiert mit fehlenden Einbruchsspuren, nicht vorhandenen Kaufbelegen, widersprüchlichen Angaben etc.. Die Gründe der Hausratversicherung sind zahlreich, um die Leistung zu verweigern. Dies gilt auch für die Gebäudeversicherung, die sich im Falle eines Schadens am Gebäude häufig auf eine angebliche Unterversicherung und/oder grobe Fahrlässigkeit beruft. Wenn Sie nicht rechtsschutzversichert sind oder schon aus finanziellen Gründen eine schnelle Lösung herbeiführen müssen, verhandele ich in Ihrem Interesse mit der Versicherung bzw. deren Schadenregulierer und versuche einen Vergleich abzuschließen. Vereinbaren Sie möglichst bald nach dem Schadenfall einen Termin mit mir. Dann kann ich Sie von Anfang an betreuen.
Ulrike Klein
Mitgliedschaften
Fortbildungen
Unsere Bürogemeinschaft besteht seit 1997 aus Rechtsanwältin Svenja Schmidt-Bandelow, Rechtsanwalt Elmar Hörnig und der Rechtsanwältin Viktoria Lokau. Meine Kolleginnen und Kollegen sind kompetente Partner, wenn es um die ergänzende Einschätzung und weiterführende Bearbeitung eines Rechtsproblems geht.
Die Kanzlei befindet sich zentral im Bezirk Charlottenburg zwischen der Industrie- und Handelskammer und der c/o Galerie in der Hardenbergstraße 19. Vom Bahnhof Zoologischer Garten sind es nur wenige Minuten zu Fuß.
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